Bieneninspektor
Amtl. FA Bienen (Bieneninspektor)
Thomas Wiesmann, Uster
079 745 42 73
Stellvertretung:
Lukas Blöchliger, Rüti
079 694 43 23
Meldepflicht des Imkers
Bienenseuchen oder der Verdacht auf solche sind dem Bieneninspektor zu melden (Art. 61 Abs. 3 TSV = Eidgenössische Tierseuchenverordnung). Bis zur Abklärung durch den Bieneninspektor ist alles vorzukehren, um eine Seuchenverschleppung zu verhindern.
Der Bieneninspektor ist zuständig für die Bekämpfung von Bienenseuchen in seinem Bereich. Beim Auftreten einer Bienenseuche leitet der Inspektor Sanierungsmassnahmen in den Bienenständen ein und führt Untersuchungen auch in der Umgebung durch. Einige gefährliche Bienenseuchen können immer wieder auftreten, so z.B. Fälle von Faulbrut oder Sauerbrut, usw. . Mit der raschen Bekämpfung und Eindämmung von ansteckenden Krankheiten kann viel Schaden in den Bienenständen und letztlich auch in der Natur verhindert werden.
Thomas Wiesmann, Uster
079 745 42 73
Stellvertretung:
Lukas Blöchliger, Rüti
079 694 43 23
Meldepflicht des Imkers
Bienenseuchen oder der Verdacht auf solche sind dem Bieneninspektor zu melden (Art. 61 Abs. 3 TSV = Eidgenössische Tierseuchenverordnung). Bis zur Abklärung durch den Bieneninspektor ist alles vorzukehren, um eine Seuchenverschleppung zu verhindern.
Der Bieneninspektor ist zuständig für die Bekämpfung von Bienenseuchen in seinem Bereich. Beim Auftreten einer Bienenseuche leitet der Inspektor Sanierungsmassnahmen in den Bienenständen ein und führt Untersuchungen auch in der Umgebung durch. Einige gefährliche Bienenseuchen können immer wieder auftreten, so z.B. Fälle von Faulbrut oder Sauerbrut, usw. . Mit der raschen Bekämpfung und Eindämmung von ansteckenden Krankheiten kann viel Schaden in den Bienenständen und letztlich auch in der Natur verhindert werden.